Grundsteuer B (für Grundstücke)

Die Grundsteuer B wird für alle baulichen Anlagen eingehoben.
Grundlage für die Einhebung bzw. Berechnung der Grundsteuer
ist der vom Finanzamt erstellte Einheitswertbescheid.
Im Einheitswertbescheid ist auch der Grundsteuermessbetrag
angeführt.
(Grundsteuermessbetrag x 500 % = jährliche Grundsteuer)