Gemeinde Edlbach
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Die Grundsteuer B wird für alle baulichen Anlagen eingehoben. Grundlage für die Einhebung bzw. Berechnung der Grundsteuer ist der vom Finanzamt erstellte Einheitswertbescheid. Im Einheitswertbescheid ist auch der Grundsteuermessbetrag angeführt. (Grundsteuermessbetrag x 500 % = jährliche Grundsteuer)