Gemeinde Edlbach
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Die Grundsteuer A wird für alle land- und forstwirtschaftlichen Grundflächen eingehoben. Grundlage für die Einhebung bzw. Berechnung der Grundsteuer ist der vom Finanzamt herausgegebene Einheitswertbescheid. Im Einheitswertbescheid ist auch der Steuermessbetrag angeführt. (Steuermessbetrag x 500 % = jährliche Grundsteuer)