Freizeitwohnungspauschale

Freizeitwohnungspauschale ab 01.11.2024: 

Wohnungen bis zu 50 m² Nutzfläche sowie für Dauercamper € 108,00 pro Jahr für Wohnungen über 50 m² Nutzfläche € 162,00 pro Jahr.

 

Gemeindezuschlag zur Freizeitwohnungspauschale ab 01.11.2024: 

Wohnungen bis zu 50 m² Nutzfläche sowie für Dauercamper € 162,00 pro Jahr für Wohnungen über 50 m² Nutzfläche € 324,00 pro Jahr.