Der Heizkostenzuschuss wird auch heuer wieder an berechtigte Personen ausbezahlt.
Gefördert werden Personen mit eigenem Haushalt, die folgenden Kriterien erfüllen:
- Ständig bewohnter Hauptwohnsitz in Oberösterreich seit zumindest 1. September 2024
- Bei der antragstellenden Person liegt ein eigener Haushalt vor.
- Der Heizkostenzuschuss wurde für diesen Haushalt in dieser Förderperiode noch nicht ausbezahlt (Einmalig pro Haushalt)
- Einkommensgrenze bei Einpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen von 2023 bis 19.070 Euro
- Einkommensgrenze bei Mehrpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen von 2023 bis 26.940 Euro
Solange die Kriterien erfüllt sind, werden pro Haushalt 200 Euro ausbezahlt.
Die Antragsfrist läuft von 1. Oktober bis 30. November 2024 und kann auf der Seite des Landes Oberösterreich online beantragt werden. Auf dieser Seite finden Sie auch detailliertere Infos zu den Anforderungen die Sie erfüllen müssen: land-oberoesterreich.gv.at/heizkostenzuschuss
Gerne können Sie dann auch zu uns aufs Gemeindeamt kommen, damit wir Sie bei der Antragsstellung unterstützen.