Nachtragsvoranschlag 2020

Im Sinne des § 79 Abs. 3 in Verbindung mit § 76 Abs. 7 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. wird hiermit kundgemacht, 

dass der vom Gemeinderat der Gemeinde Edlbach in der am 24.09.2020 abgehaltenen öffentlichen Sitzung beschlossene Nachtragsvoranschlag

für das Finanzjahr 2020 von heute (25.09.2020) an zwei Wochen im Gemeindeamt aufliegt.


Der Nachtragsvoranschlag kann während der Amtsstunden eingesehen werden.


NVA_2020_Endfassung 

NVA_MEFP_2020_2024_Endfassung