Eröffnungsbilanz 2020

Laut Artikel VI Abs. 3 Z 3 Erstes Oö. VRV-Gemeinderechtsanpassungsgesetz 2019, LGBl. Nr. 52/2019 iVm. mit § 92 Abs. 9 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i. d. g. F. wird hiermit kundgemacht, dass der Entwurf der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Edlbach zum Stichtag 01.01.2020 von heute an zwei Wochen, das ist bis zum 14.12.2020, im Gemeindeamt Edlbach zur öffentlichen Einsicht aufliegt und während der Amtsstunden eingesehen werden kann.

Etwaige Einwendungen gegen den Entwurf können innerhalb der oben angeführten Auflagefrist von jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, schriftlich beim Gemeindeamt eingebracht werden. 


Eroeffnungsbilanz2020