Heizkostenzuschuss

Der Heizkostenzuschuss wird auch heuer wieder an berechtigte Personen ausbezahlt.

Gefördert werden Personen mit eigenem Haushalt, die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Ständig bewohnter Hauptwohnsitz in Oberösterreich seit zumindest 1. Jänner 2024
  • Bei der antragstellenden Person liegt ein eigener Haushalt vor.
  • Der Heizkostenzuschuss wurde für diesen Haushalt in dieser Förderperiode noch nicht ausbezahlt (Einmalig pro Haushalt)
  • Einkommensgrenze bei Einpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 17.700,00 Euro
  • Einkommensgrenze bei Mehrpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 25.000,00 Euro

Solange die Kriterien erfüllt sind, werden pro Haushalt 200 Euro ausbezahlt.

Die Antragsfrist läuft von 1. Februar bis 31. März 2024 und kann auf der Seite des Landes Oberösterreich online beantragt werden. Auf dieser Seite finden Sie auch detailliertere Infos zu den Anforderungen die Sie erfüllen müssen: land-oberoesterreich.gv.at/energiekostenbonus.htm


Gerne können Sie dann auch zu uns aufs Gemeindeamt kommen, damit wir Sie bei der Antragsstellung unterstützen.

Zuständig