Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe)

Die Grundsteuer A wird für alle land- und forstwirtschaftlichen Grundflächen eingehoben.
Grundlage für die Einhebung bzw. Berechnung der Grundsteuer ist der vom Finanzamt
herausgegebene Einheitswertbescheid. Im Einheitswertbescheid ist auch der Steuermessbetrag angeführt. (Steuermessbetrag x 500 % = jährliche Grundsteuer)