Freizeitwohnungspauschale

Freizeitwohnungspauschale ab 01.11.2023: 

Wohnungen bis zu 50 m² Nutzfläche sowie für Dauercamper € 80,28 pro Jahr für Wohnungen über 50 m² Nutzfläche € 120,42 pro Jahr.

 

Gemeindezuschlag zur Freizeitwohnungspauschale ab 01.11.2023: 

Wohnungen bis zu 50 m² Nutzfläche sowie für Dauercamper € 120,42 pro Jahr für Wohnungen über 50 m² Nutzfläche € 240,84 pro Jahr.